AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2009
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem "Ziegenhof Taubert" und ihren Kunden.
(2) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an; es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Darstellung des Sortiments vom "Ziegenhof Taubert" auf über das Internet abrufbaren Rechnern stellt kein Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB dar.
(2) Indem der Kunde eine Bestellung an "Ziegenhof Taubert" absendet, gibt er ein Angebot im Sinne des § 145 BGB ab. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-mail. Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment aus der Website wird "Ziegenhof Taubert" den Kunden erforderlichenfalls gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten.
(3) Der Vertrag mit "Ziegenhof Taubert" kommt zustande, wenn "Ziegenhof Taubert" das Angebot des Kunden annimmt. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware und wird von "Ziegenhof Taubert" gegenüber dem Kunden durch Lieferung der Ware oder per E-mail bestätigt. Kann "Ziegenhof Taubert" das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird dies dem Kunden in elektronischer Form mitgeteilt. Bis zur Annahme des Angebots durch "Ziegenhof Taubert" kann der Kunde das Angebot jederzeit widerrufen.
§ 4 Preise
Der jeweils angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.
§ 5 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
(1) "Ziegenhof Taubert" akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten. "Ziegenhof Taubert" behält sich das Recht vor, im Einzelfall andere Zahlungsarten zuzulassen oder auszuschließen.
(2) Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen. Bei Zahlung per Nachnahme verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis bei Lieferung der Ware zu zahlen.
(3) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(4) Der Kunde ist zu einer Aufrechnung gegen Forderungen aus Warenlieferungen von "Ziegenhof Taubert" nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von "Ziegenhof Taubert" anerkannt sind.
§ 6 Lieferant
(1) Die Lieferung erfolgt durch Sendung des Kaufgegenstands an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. "Ziegenhof Taubert" ist zu Teillieferungen berechtigt.
(2) Angaben über die voraussichtlichen Lieferfristen sind unverbindlich, soweit "Ziegenhof Taubert" dem Kunden nicht im Einzelfall schriftlich eine verbindliche Zusage erteilt hat.
(3) Die Lieferung erfolgt gegen die angegebenen Verpackungs- und Versandkosten. Für Auslandslieferungen wird, soweit nichts anderes angegeben ist, der Preis für Verpackung und Versand gesondert nach Gewicht berechnet. Wenn der Kunde eine spezielle Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er auch diese Mehrkosten zu tragen.
(4) Erwirbt der Kunde den Kaufgegenstand für seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf ihn über, sobald "Ziegenhof Taubert" den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung mit dem Kaufgegenstand vom Spediteur an den Kunden übergeben wird.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises behält sich "Ziegenhof Taubert" das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
(2) Bei Waren, die der Kunde im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von "Ziegenhof Taubert" bezieht, bleibt das Eigentum vorbehalten, bis sämtliche Forderungen von "Ziegenhof Taubert" gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
§ 8 Rücktritt
(1) "Ziegenhof Taubert" ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Kunden wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
(2) Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
§ 9 Widerruf
(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinn des § 13 BGB, kann er seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Erklärung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
Adresse: |
Ziegenhof Taubert Lindenstrasse7 04618 Ziegelheim |
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Kontakt: |
Telefon: | +49 (34494) 702686 |
(2) Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Soweit der Kunde die von seifroh empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, muss der Kunde insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Ware gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
(3) Die Ware ist an "Ziegenhof Taubert" zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden von "Ziegenhof Taubert" abgeholt. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung bzw. Abholung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls übernimmt seifroh im Falle eines wirksamen Widerrufes die Kosten der Rücksendung bzw. Abholung einschließlich der Transportversicherung.
§ 10 Gewährleistung
(1) "Ziegenhof Taubert" trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist.
(2) Die Mängelansprüche des Kunden beschränken sich zunächst auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei die Wahl des Verbrauchers durch "Ziegenhof Taubert" abgelehnt werden kann, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Dem Unternehmer steht dieses Wahlrecht nicht zu. Die Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat "Ziegenhof Taubert" die Nacherfüllung verweigert oder auf eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist nicht reagiert, so ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises (Minderung) oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Bedienungsfehler, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch sowie Lagerung oder durch Eingriffe Dritter obliegen nicht der Gewährleistung.
(3) Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(4) Liefert "Ziegenhof Taubert" zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann "Ziegenhof Taubert" vom Kunden Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.
(5) Die Mängelansprüche verjähren, wenn der Kunde Verbraucher ist, innerhalb von 24 Monaten nach Empfang der Ware. Ist der Kunde Unternehmer verjähren die Mängelansprüche innerhalb von 12 Monaten nach Empfang der Ware. Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Mangel auf einem Umstand beruht, welcher von seifroh oder Erfüllungsgehilfen von "Ziegenhof Taubert" infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht worden ist.
§ 11 Haftungsbegrenzung
(1) Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde."Ziegenhof Taubert" haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Geschäftszweckes von "Ziegenhof Taubert" erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die von den Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung des Kaufgegenstands beauftragten Unternehmen weitergegeben. Im übrigen gibt "Ziegenhof Taubert" personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter.
(2) Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt "Ziegenhof Taubert" nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen sowie, falls vom Kunden gewünscht, für eigene Newsletter.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag zwischen "Ziegenhof Taubert" und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
(2) Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Altenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen "Ziegenhof Taubert" und dem Kunden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.